Zwischenkostenträger
Zwischenkostenträger sind innerbetriebliche Leistungen oder Aufträge, die in der Kostenrechnung abrechnungstechnisch wie Endkostenträger behandelt werden. Das bedeutet, dass die für sie entstandenen Kosten separat erfasst und abgerechnet werden, obwohl die Leistungen innerhalb des Unternehmens erbracht und nicht direkt an externe Kunden verkauft werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 268)
Beispiel: Die Instandhaltungsabteilung eines Maschinenbauunternehmens repariert eine Produktionsmaschine für eine andere Abteilung. Für den Reparaturauftrag fallen 800 € Materialkosten und 1.200 € Arbeitskosten an. Die Gesamtkosten von 2.000 € werden dem internen Reparaturauftrag separat zugeordnet und abgerechnet. Dieser Auftrag wird somit als Zwischenkostenträger behandelt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare