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Zwischenergebniseliminierung

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Die Zwischenergebniseliminierung ist ein Verfahren bei der Erstellung des Konzernabschlusses nach § 304 HGB, bei dem Gewinne und Verluste aus Geschäften zwischen einbezogenen Konzernunternehmen herausgerechnet werden. Der Grund ist, dass solche Ergebnisse aus Konzernsicht noch nicht als realisiert gelten, solange die betreffenden Vermögensgegenstände den Konzern nicht verlassen haben. Die Vermögensgegenstände werden so bewertet, als wären die Konzernunternehmen rechtlich ein einziges Unternehmen. Bei untergeordneter Bedeutung kann auf die Eliminierung verzichtet werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 267 f.)


Beispiel: Eine Muttergesellschaft verkauft Waren, die sie für 6.000 € hergestellt hat, für 9.000 € an ihre Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft hat die Waren am Bilanzstichtag noch nicht an externe Kunden weiterverkauft. Der konzerninterne Gewinn von 3.000 € ist aus Sicht des Gesamtkonzerns noch nicht realisiert. Bei der Zwischenergebniseliminierung wird dieser Gewinn daher herausgerechnet und der Warenbestand im Konzernabschluss mit 6.000 € statt 9.000 € angesetzt.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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