Zwischenberichterstattung
Die Zwischenberichterstattung bezeichnet die Veröffentlichung von Informationen über die Entwicklung eines Unternehmens innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres. Sie soll Anlegern und anderen Adressaten aktuelle und entscheidungsrelevante Informationen über den unterjährigen Geschäftsverlauf geben. (vgl. Schneck 2018, S. 1095 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt im 1. Halbjahr einen Umsatz von 6 Mio. € und einen Gewinn von 500.000 €. Im gesamten Vorjahr waren es 10 Mio. € Umsatz und 800.000 € Gewinn. Diese Zahlen werden im Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht, damit Anleger den bisherigen Geschäftsverlauf beurteilen können.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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