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Zweitwohnungsteuer

20. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Steuer, die Gemeinden insbesondere auf das Innehaben einer Zweitwohnung erheben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person Eigentümer oder Mieter ist. Als Steuerbemessungsgrundlage dient häufig der jährliche Mietaufwand. (vgl. Schneck 2018, S. 1095 ff.)


Beispiel: Eine Person besitzt ihre Hauptwohnung in Köln und hat zusätzlich eine Wohnung in einer anderen Stadt, die sie regelmäßig am Wochenende nutzt. Die Gemeinde erhebt darauf eine Zweitwohnungsteuer von 10 % des jährlichen Mietaufwands. Bei einer Jahresmiete von 12.000 € müsste die Person 1.200 € Zweitwohnungsteuer pro Jahr zahlen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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