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Zweifelhafte Forderungen

Zweifelhafte Forderungen sind Forderungen, bei denen der Zahlungseingang unsicher ist, weil mit einem teilweisen oder vollständigen Ausfall gerechnet werden muss (z. B. bei Zahlungsverzug, Insolvenz oder erkennbaren finanziellen Problemen des Schuldners). Sie sind in der Bilanz mit ihrem voraussichtlich realisierbaren Wert anzusetzen. (vgl. Roos 2024, S. 237)


Beispiel: Ein Kunde schuldet 10.000 €, hat aber Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen rechnet damit, nur 4.000 € zu erhalten. Die Forderung gilt als zweifelhaft und wird mit 4.000 € in der Bilanz angesetzt.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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