Zweifamilienhäuser
Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke mit genau zwei Wohnungen. (vgl. Puke 2023, S. 310)
Beispiel: Ein Gebäude enthält zwei voneinander getrennte Wohnungen, z. B. eine im Erdgeschoss und eine im Obergeschoss. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus im Sinne des § 75 Abs. 6 BewG.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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