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Zweckzuweisung

29. Juni
1 Min. Lesezeit

Eine Zweckzuweisung ist eine zweckgebundene Finanzzuweisung, die nur für einen vom Geldgeber festgelegten Zweck verwendet werden darf. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 240)


Beispiel: Ein Bundesland gewährt einer Gemeinde eine Zweckzuweisung für den Bau einer Schule. Das Geld darf ausschließlich für dieses Bauprojekt verwendet werden.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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