Zwecksteuern
- Andreas Armster

- 29. Juni
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Zwecksteuern sind Steuern, die vor allem wirtschaftspolitische oder gesellschaftspolitische Ziele verfolgen und nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung dienen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 240)
Beispiel: Eine Tabaksteuer soll den Tabakkonsum verringern und dient damit neben der Einnahmeerzielung auch gesundheitspolitischen Zielen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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