Zweckbetrieb
Ein Zweckbetrieb (§ 65 AO) ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft, der trotz wirtschaftlicher Tätigkeit steuerlich begünstigt bleibt. (vgl. Puke 2023, S. 309)
Beispiel: Ein gemeinnütziges Krankenhaus betreibt eine Cafeteria für Patienten und Besucher. Soweit die Voraussetzungen des § 65 AO erfüllt sind, kann diese als Zweckbetrieb gelten und bleibt steuerlich begünstigt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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