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Zwangsverwaltung

14. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Zwangsvollstreckung, bei der der Eigentümer sein Grundstück behält, jedoch das Verfügungsrecht verliert. Ein gerichtlich bestellter Zwangsverwalter verwaltet das Grundstück und verwendet die Einnahmen zur Begleichung der Forderungen der Gläubiger. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 763)


Beispiel: Ein vermietetes Mehrfamilienhaus wird zwangsverwaltet. Der Zwangsverwalter zieht die Miete ein und leitet die Einnahmen nach Abzug der Kosten an die Gläubiger weiter.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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