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Zwangsversteigerung

15. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Zwangsversteigerung ist der staatlich angeordnete Verkauf einer Sache oder eines Grundstücks, um offene Forderungen von Gläubigern zu begleichen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 763)


Beispiel: Ein Hauseigentümer kann seine Kreditschulden nicht mehr bezahlen. Das Amtsgericht ordnet die Zwangsversteigerung seines Hauses an, das anschließend an den Höchstbietenden verkauft wird.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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