Zwangsvergleich
Ein Zwangsvergleich ist ein gerichtlich zustande gekommener Vergleich in einem Insolvenzverfahren, wenn ein außergerichtlicher Vergleich gescheitert ist. Er kommt zustande, wenn drei Viertel der Gläubigerforderungen dem vorgeschlagenen Vergleich zustimmen. (vgl. Schneck 2018, S. 1095 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen ist insolvent und schuldet seinen Gläubigern insgesamt 100.000 €. Ein Vergleich sieht vor, dass die Gläubiger 50 % ihrer Forderungen, also 50.000 €, erhalten. Stimmen Gläubiger mit Forderungen von mindestens 75.000 € dem Vorschlag zu, kann der Zwangsvergleich zustande kommen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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