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Zwangsreserven

Zwangsreserven sind stille Rücklagen, die zwangsläufig durch die Einhaltung gesetzlicher Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsvorschriften entstehen, insbesondere durch das Anschaffungskostenprinzip oder Aktivierungsverbote. (vgl. Roos 2024, S. 297 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt ein Grundstück, das für 300.000 € gekauft wurde und heute 500.000 € wert ist. Aufgrund des Anschaffungskostenprinzips darf der höhere Wert nicht bilanziert werden. Die Differenz von 200.000 € stellt eine Zwangsreserve dar.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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