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Zwangsmacht

Zwangsmacht bezeichnet die Fähigkeit, durch angedrohte Sanktionen wie Kündigung, Abmahnung oder unangenehme Aufgaben Einfluss auf das Verhalten anderer auszuüben. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 61)


Beispiel: Ein Vorgesetzter droht einem Mitarbeiter mit einer Abmahnung, falls dieser wiederholt zu spät zur Arbeit kommt. Aus Angst vor Konsequenzen hält sich der Mitarbeiter künftig an die Arbeitszeiten.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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