top of page
Affiliate.png

Zwangshypothek

15. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Zwangshypothek ist eine Sicherungshypothek, die ein Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Titels in das Grundbuch eines Grundstücks eintragen lassen kann, um seine Forderung abzusichern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 763)


Beispiel: Eine Person bezahlt eine gerichtlich festgestellte Schuld nicht. Der Gläubiger lässt daraufhin eine Zwangshypothek auf das Haus des Schuldners eintragen, um seine Forderung zu sichern.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page