Zwangshypothek
Die Zwangshypothek ist eine Sicherungshypothek, die ein Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Titels in das Grundbuch eines Grundstücks eintragen lassen kann, um seine Forderung abzusichern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 763)
Beispiel: Eine Person bezahlt eine gerichtlich festgestellte Schuld nicht. Der Gläubiger lässt daraufhin eine Zwangshypothek auf das Haus des Schuldners eintragen, um seine Forderung zu sichern.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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