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Zwangsetatisierung

29. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Zwangsetatisierung ist eine aufsichtsrechtliche Maßnahme, bei der eine Aufsichtsbehörde einen notwendigen Haushaltsposten gegen den Willen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in deren Haushaltsplan aufnimmt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 240)


Beispiel: Eine Gemeinde weigert sich, Mittel für eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe einzuplanen. Die Kommunalaufsicht setzt den entsprechenden Haushaltsposten per Zwangsetatisierung ein.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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