Zwangsbindung
- Andreas Armster

- 14. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Zwangsbindung bezeichnet eine Ebene der Mitarbeiterbindung, bei der Beschäftigte im Unternehmen bleiben, weil äußere oder vertragliche Restriktionen einen Wechsel verhindern – etwa durch Wettbewerbsverbote, fehlende Alternativen oder Abhängigkeiten zur Führungskraft. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 639 f.)
Beispiel: Ein Mitarbeiter, der trotz Unzufriedenheit im Unternehmen bleibt, weil ein im Arbeitsvertrag verankertes Wettbewerbsverbot ihm für zwei Jahre den Wechsel zu einem Konkurrenten untersagt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



Kommentare