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Zwangsbindung

Zwangsbindung bezeichnet eine Ebene der Mitarbeiterbindung, bei der Beschäftigte im Unternehmen bleiben, weil äußere oder vertragliche Restriktionen einen Wechsel verhindern – etwa durch Wettbewerbsverbote, fehlende Alternativen oder Abhängigkeiten zur Führungskraft. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 639 f.)


Beispiel: Ein Mitarbeiter, der trotz Unzufriedenheit im Unternehmen bleibt, weil ein im Arbeitsvertrag verankertes Wettbewerbsverbot ihm für zwei Jahre den Wechsel zu einem Konkurrenten untersagt.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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