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Zuzahlungen

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Zuzahlungen sind Zahlungen, die Gesellschafter zusätzlich zu ihrer eigentlichen Einlage an die Gesellschaft leisten. Sie erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens, ohne das gezeichnete Kapital zu erhöhen. Nach § 272 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HGB werden solche Zuzahlungen in der Kapitalrücklage ausgewiesen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 266)


Beispiel: Zwei Gesellschafter gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Zusätzlich zahlt ein Gesellschafter freiwillig 10.000 € in die Gesellschaft ein, ohne dafür weitere Geschäftsanteile zu erhalten. Die 10.000 € werden als Zuzahlung in die Kapitalrücklage eingestellt. Das Stammkapital bleibt bei 25.000 €, während sich das Eigenkapital insgesamt auf 35.000 € erhöht.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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