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Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte eines beschränkt Geschäftsfähigen

11. Okt.
1 Min. Lesezeit

Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte eines beschränkt Geschäftsfähigen sind Rechtsgeschäfte, die ein Minderjähriger ohne Zustimmung seiner Eltern wirksam abschließen darf. Das gilt insbesondere für Geschäfte, die ihm lediglich rechtliche Vorteile bringen (§ 107 BGB), sowie für vollständig bezahlte Geschäfte mit eigenen, zur freien Verfügung überlassenen Mitteln (§ 110 BGB, Taschengeldparagraph). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 35 ff.)


Beispiel: Ein 16-Jähriger bekommt von seiner Tante ein Fahrrad geschenkt, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Da er durch die Schenkung lediglich einen rechtlichen Vorteil erhält, kann er das Eigentum am Fahrrad grundsätzlich ohne Zustimmung seiner Eltern erwerben.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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