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Zustimmung

15. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Zustimmung ist die Einverständniserklärung einer dritten Person zu einem Rechtsgeschäft zwischen anderen Personen. Sie kann vor oder nach dem Abschluss des Rechtsgeschäfts erfolgen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 763)


Beispiel: Ein 16-Jähriger möchte einen Handyvertrag abschließen. Dafür benötigt er die Zustimmung seiner Eltern, damit der Vertrag wirksam wird.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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