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Zuschreibung

Eine Zuschreibung ist die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstandes, nachdem eine frühere außerplanmäßige Abschreibung wegfällt. Steigt der Wert wieder, muss der Buchwert bis maximal zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten und Herstellungskosten erhöht werden. Dadurch erhöht sich das Eigenkapital und es entsteht ein Ertrag (Wertaufholung). (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 114)


Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Maschine, die zuvor aufgrund eines Defekts außerplanmäßig von 80.000 € auf 50.000 € abgeschrieben wurde. Ein Jahr später wird der Defekt vollständig behoben, und der Marktwert der Maschine liegt wieder bei 70.000 €. Da der Grund für die Wertminderung weggefallen ist, nimmt das Unternehmen eine Zuschreibung in Höhe von 20.000 € vor und erhöht den Buchwert der Maschine damit von 50.000 € auf 70.000 €. Dadurch entsteht ein Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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