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Zuschlagssystem

29. Juni
1 Min. Lesezeit

Das Zuschlagssystem ist eine Form der Steuerertragshoheit, bei der eine staatliche Ebene auf eine bestehende Steuer einen eigenen Zuschlag erheben darf. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 239)


Beispiel: Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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