Zuschlagssatz
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Ein Zuschlagssatz gibt an, welcher Prozentsatz der Bezugsgröße (z. B. Einzelkosten oder Herstellkosten) als Gemeinkosten auf die Kostenträger verteilt wird. Er wird berechnet, indem die Gemeinkosten einer Kostenstelle durch die Bezugsgröße dieser Kostenstelle geteilt und mit 100 multipliziert werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 180 ff.)
Beispiele: Fertigungsgemeinkostenzuschlagsatz, Vertriebsgemeinkostenzuschlagsatz
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


Kommentare