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Zuschlagsbasis

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Die Zuschlagsbasis oder Zuschlagsgrundlage bezeichnet die Bezugsgröße, auf die Gemeinkosten bezogen werden, um Gemeinkostenzuschlagssätze zu berechnen. Bei Materialkostenstellen dient das Fertigungsmaterial als Zuschlagsbasis, bei Fertigungskostenstellen die Fertigungslöhne und bei Verwaltungsstellen und Vertriebskostenstellen die Herstellkosten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 265 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen hat 20.000 € Materialgemeinkosten und 100.000 € Fertigungsmaterial. Die Zuschlagsbasis sind die 100.000 € Fertigungsmaterial. Der Materialgemeinkostenzuschlagssatz beträgt somit 20 %. Bei einem Produkt mit 500 € Fertigungsmaterial werden daher 100 € Materialgemeinkosten zugerechnet.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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