Zuschlag
Ein Zuschlag ist entweder die Annahme des höchsten Gebots bei einer Versteigerung oder ein zusätzlicher Lohnbestandteil, der beispielsweise für Überstunden oder Nachtarbeit gezahlt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 763)
Beispiel: Bei einer Auktion erhält die Person mit dem höchsten Gebot durch den Zuschlag den ersteigerten Gegenstand. Im Arbeitsleben kann ein Arbeitnehmer für Nachtarbeit einen Zuschlag auf seinen normalen Stundenlohn erhalten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare