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Zusatzurlaub

15. Juli
1 Min. Lesezeit

Zusatzurlaub ist zusätzlicher Urlaub, der Arbeitnehmern neben dem gesetzlichen Mindesturlaub aufgrund besonderer Arbeitsbedingungen oder einer Schwerbehinderung zusteht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 762)


Beispiel: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer erhält neben seinem regulären Jahresurlaub zusätzliche Urlaubstage als Zusatzurlaub.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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