Zurückbehaltungsrecht
Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht, eine geschuldete Leistung vorübergehend zu verweigern, bis die andere Vertragspartei ihre fällige Gegenleistung erbracht hat. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 762)
Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt über einen längeren Zeitraum keinen Lohn. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung vorübergehend verweigern, bis der ausstehende Lohn gezahlt wurde.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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