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Zumutbare Belastung

Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil an außergewöhnlichen Belastungen, den ein Steuerpflichtiger selbst tragen muss. Nur der darüber hinausgehende Betrag kann steuerlich berücksichtigt werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 239)


Beispiel: Hat jemand 3.000 € Krankheitskosten und beträgt seine zumutbare Belastung 1.000 €, können 2.000 € als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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