Zumutbare Belastung
- Andreas Armster

- 29. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil an außergewöhnlichen Belastungen, den ein Steuerpflichtiger selbst tragen muss. Nur der darüber hinausgehende Betrag kann steuerlich berücksichtigt werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 239)
Beispiel: Hat jemand 3.000 € Krankheitskosten und beträgt seine zumutbare Belastung 1.000 €, können 2.000 € als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare