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Zukunftssicherungsleistungen

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Zukunftssicherungsleistungen sind Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung oder Pensionskasse), die unter bestimmten Voraussetzungen pauschal versteuert werden können. (vgl. Puke 2023, S. 307)


Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt monatlich 100 € in die Direktversicherung seines Arbeitnehmers ein. Diese Beiträge gelten als Zukunftssicherungsleistungen und können unter den gesetzlichen Voraussetzungen pauschal besteuert werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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