Zug um Zug
Zug um Zug bedeutet, dass bei einem Vertrag beide Vertragsparteien ihre Leistungen gleichzeitig erbringen. Die eigene Leistung wird also grundsätzlich nur erbracht, wenn auch die Gegenleistung erfolgt. (vgl. Schneck 2018, S. 1095 ff.)
Beispiel: Beim Kauf eines Fahrrads übergibt der Verkäufer das Fahrrad und der Käufer zahlt gleichzeitig die vereinbarten 500 €.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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