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Zivilrecht

Zivilrecht (Privatrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es basiert auf den Grundsätzen der Privatautonomie, des Eigentums und der Vertragstreue. Zum Zivilrecht gehören neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) u. a. das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und teilweise das Arbeitsrecht. Das Wirtschaftsprivatrecht ist jener Bereich, der speziell für wirtschaftliche Tätigkeiten von Bedeutung ist. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 7)


Beispiel: Eine Person kauft ein Fahrrad in einem Geschäft. Zwischen Käufer und Verkäufer entsteht durch den Kaufvertrag ein zivilrechtliches Schuldverhältnis: Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen, der Verkäufer muss das Fahrrad übereignen.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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