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Zinsschein

15. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Zinsschein ist ein Berechtigungsschein, der bei festverzinslichen Wertpapieren den Anspruch auf die fälligen Zinszahlungen nachweist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 759)


Beispiel: Ein Anleger besitzt eine Anleihe und löst den dazugehörigen Zinsschein ein, um die ihm zustehenden jährlichen Zinsen zu erhalten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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