Zinsen sind die Entlohnung, die ein Schuldner an einen Gläubiger für die vorübergehende Bereitstellung von Geldmitteln zahlt. Da es sich um ein zeitlich begrenztes Geschäft handelt, betrachtet man Zinsen als Bestandshaltepreis. Im Gegensatz zu Kaufpreisen in Kaufgeschäften, bei denen das Eigentum dauerhaft den Besitzer wechselt, bleibt das geliehene Kapital beim Zinsgeschäft im Eigentum des Gläubigers. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 135)
Beispiele: Kreditzins, Leitzins, Kapitalmarktzins, Nominalzins, Realzins, Sollzins, Habenzins
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 135