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Zeugnis

15. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Zeugnis ist ein schriftliches Dokument des Arbeitgebers, das Angaben über die Dauer und Art der Beschäftigung sowie auf Wunsch auch über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers enthält. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 758 f.)


Beispiel: Nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses erhält ein Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das seine Tätigkeiten sowie seine Leistungen und sein Sozialverhalten beurteilt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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