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Zession

20. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Zession ist die Übertragung einer Forderung von einem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch einen Vertrag. Der Schuldner bleibt dabei derselbe, muss die Zahlung aber künftig an den neuen Gläubiger leisten. (vgl. Schneck 2018, S. 1095 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen hat gegenüber einem Kunden eine Forderung von 10.000 €. Es tritt diese Forderung an eine Bank ab. Die Bank ist damit neuer Gläubiger und kann die 10.000 € vom Kunden verlangen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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