Zerlegung
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Zerlegung bedeutet die Aufteilung eines Steueraufkommens oder Steuermessbetrags auf mehrere Gebietskörperschaften, wenn diese gemeinsam betroffen sind. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 237 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen hat Betriebsstätten in Dortmund und Essen. Der Gewerbesteuermessbetrag wird auf beide Gemeinden aufgeteilt, sodass jede Gemeinde ihren Anteil an der Gewerbesteuer erhält.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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