top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist eine von der Wirtschaft getragene Selbstkontrollinstitution, die auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für fairen Wettbewerb sorgt, unlautere Werbepraktiken und Geschäftspraktiken verfolgt und diese in der Regel zunächst durch Abmahnungen, bei Bedarf auch gerichtlich, unterbindet. (vgl. Kleinjohann 2024, S. 244 f.)


Beispiel: Ein Onlinehändler wirbt mit „Testsieger“, ohne einen echten Test nachweisen zu können. Die Wettbewerbszentrale mahnt den Händler ab und fordert ihn auf, die irreführende Werbung zu unterlassen; andernfalls erhebt sie Unterlassungsklage.


Kleinjohann, M. (2024): Grundlagen der Werbung. Theorie – Markt – Ethik – Recht. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Kommentare


bottom of page