Zeitakkord
- Andreas Armster

- 30. Juli 2025
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Zeitakkord ist eine Form des Leistungsentgelts, bei der für die Ausführung einer Tätigkeit eine festgelegte Vorgabezeit bei Normalleistung bestimmt wird. Erhält ein Arbeitnehmer den Grundlohn plus einen Akkordzuschlag, wenn er die Vorgabezeit einhält, kann er durch schnelleres Arbeiten (Unterbieten der Vorgabezeit) zusätzlich mehr verdienen. Dadurch wird die Arbeitsleistung direkt mit dem Lohn verknüpft, um Anreize zur Steigerung der Produktivität zu schaffen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 464 ff.)
Beispiel: Ein Arbeiter hat eine Vorgabezeit von 10 Minuten pro Stück und einen tariflichen Grundlohn von 14 Euro pro Stunde zuzüglich eines Akkordzuschlags von 20 %. Er produziert 7 Stück pro Stunde. Um den Stundenlohn zu berechnen, multipliziert man die Stückzahl mit der Vorgabezeit, also 7 mal 10 Minuten, was 70 Minuten ergibt. Dann wird der Minutenfaktor berechnet, indem der Akkordrichtsatz, also der Grundlohn plus Zuschlag (16,80 Euro), durch 60 geteilt wird, was 0,28 Euro pro Minute ergibt. Schließlich multipliziert man die 70 Minuten mit 0,28 Euro, was einen Stundenlohn von 19,60 Euro ergibt. Durch den Zeitakkord verdient der Arbeiter somit 19,60 Euro pro Stunde.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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