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Zahlungsverzug

15. Juli
1 Min. Lesezeit

Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig bezahlt und dadurch in Verzug gerät. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 757)


Beispiel: Ein Kunde bezahlt eine Rechnung auch 30 Tage nach Fälligkeit nicht. Dadurch gerät er in Zahlungsverzug und muss zusätzlich Verzugszinsen zahlen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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