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Zahlungsverjährung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Zahlungsverjährung bedeutet, dass ein Steueranspruch nach Ablauf der Verjährungsfrist (regelmäßig 5 Jahre) nicht mehr eingezogen werden kann. (vgl. Puke 2023, S. 304)


Beispiel: Ein Steuerbescheid ist seit mehr als 5 Jahren fällig, ohne dass das Finanzamt die Steuer eingefordert oder die Verjährung unterbrochen hat. Der Steueranspruch ist zahlungsverjährt und kann nicht mehr vollstreckt werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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