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Zahlungsmittelgenerierende Einheit

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit, CGU) bezeichnet nach IAS 36.6 die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, deren Mittelzuflüsse weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Vermögensgruppen sind. Eine solche Einheit wird gebildet, wenn sich der erzielbare Betrag eines einzelnen Vermögenswerts nicht zuverlässig bestimmen lässt, weil weder sein Nettoveräußerungspreis noch sein Nutzungswert einzeln ermittelt werden kann. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 263)


Beispiel: Ein Unternehmen betreibt mehrere Filialen. Für eine einzelne Maschine in einer Filiale lassen sich keine eigenständigen Mittelzuflüsse ermitteln, da sie nur gemeinsam mit den anderen Einrichtungen zur Erzielung von Umsätzen beiträgt. Deshalb wird die gesamte Filiale als zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet, sofern ihre Mittelzuflüsse weitgehend unabhängig von denen anderer Filialen sind.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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