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Zahlungshalber

15. Juli
1 Min. Lesezeit

Zahlungshalber bedeutet, dass eine bestehende Schuld erst dann erlischt, wenn der Gläubiger die vereinbarte Ersatzleistung tatsächlich erhalten hat. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 756)


Beispiel: Ein Schuldner begleicht eine Rechnung mit einem Scheck. Die ursprüngliche Schuld ist erst dann vollständig erfüllt, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag dem Gläubiger gutgeschrieben wurde.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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