Zahlungshalber
Zahlungshalber bedeutet, dass eine bestehende Schuld erst dann erlischt, wenn der Gläubiger die vereinbarte Ersatzleistung tatsächlich erhalten hat. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 756)
Beispiel: Ein Schuldner begleicht eine Rechnung mit einem Scheck. Die ursprüngliche Schuld ist erst dann vollständig erfüllt, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag dem Gläubiger gutgeschrieben wurde.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare