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Zahlungsaufschub

Ein Zahlungsaufschub ist die Möglichkeit, fällige Steuern oder Abgaben erst zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen, häufig gegen Sicherheitsleistung und unter gesetzlichen Voraussetzungen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 237)


Beispiel: Ein Importeur darf die fälligen Zollabgaben erst einige Wochen später entrichten, wenn ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wurde.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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