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Zahlung

Unter Zahlung versteht man die Erfüllung einer Geldschuld, in der Regel durch Barzahlung (Übergabe von Bargeld). Sie kann aber auch durch Überweisung oder andere bargeldlose Mittel erfolgen, wenn dies vereinbart oder nach den Umständen üblich ist. Ein Scheck oder Wechsel erfüllt die Schuld nur erfüllungshalber und gilt erst mit tatsächlicher Einlösung als Zahlung (§ 364 Abs. 2 BGB). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 142 f.)


Beispiel: A kauft bei B eine Kaffeemaschine für 200 €. Er übergibt das Geld in bar, womit die Schuld sofort erfüllt ist. Hätte A stattdessen einen Scheck ausgestellt, wäre die Schuld erst dann beglichen, wenn die Bank den Scheck einlöst.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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