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Zahlstellensteuer

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Zahlstellensteuer ist die Steuer auf Zinserträge, die direkt von der auszahlenden Stelle (z.B. einer Bank) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. (vgl. Puke 2023, S. 303)


Beispiel: Eine Bank zahlt einem Sparer 500 € Zinsen aus und behält die fällige Steuer sofort ein, bevor der Restbetrag überwiesen wird.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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