Währungsäquivalenz
Währungsäquivalenz bedeutet, dass bei der Bewertung die Cashflows oder Erträge in derselben Währung wie der verwendete Diskontierungszins angegeben werden müssen, um eine korrekte Vergleichbarkeit mit anderen Investitionsalternativen zu gewährleisten. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 197 f.)
Beispiel: Wird ein in US-Dollar geplanter Cashflow mit einem Zinssatz in Euro abgezinst, muss zunächst eine Umrechnung in Euro erfolgen, um die Bewertung konsistent und vergleichbar zu machen.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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