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Wohnungseigentum

14. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Wohnungseigentum ist das dingliche Recht eines Eigentümers, eine bestimmte Wohnung oder selbständige Räumlichkeit innerhalb einer Liegenschaft ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. (vgl. Weilinger 2022, S. 43 f.)


Beispiel: Ein Eigentümer besitzt eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus und einen zugehörigen Tiefgaragenstellplatz als Wohnungseigentum.


Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas

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