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Wohnsitzprinzip

Das Wohnsitzprinzip besagt, dass Steuererträge dem Staat oder der Region zufließen, in dem bzw. der der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 236)


Beispiel: Eine Person wohnt in Deutschland, erzielt aber Einkünfte im Ausland. Nach dem Wohnsitzprinzip werden diese Einkünfte grundsätzlich in Deutschland besteuert (unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen).


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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