Wohnsitzprinzip
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Das Wohnsitzprinzip besagt, dass Steuererträge dem Staat oder der Region zufließen, in dem bzw. der der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 236)
Beispiel: Eine Person wohnt in Deutschland, erzielt aber Einkünfte im Ausland. Nach dem Wohnsitzprinzip werden diese Einkünfte grundsätzlich in Deutschland besteuert (unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen).
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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