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Wohnsitzfinanzamt

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, das für die Besteuerung einer natürlichen Person zuständig ist. Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt. (vgl. Puke 2023, S. 302)


Beispiel: Eine Person wohnt in Köln. Für ihre Einkommensteuererklärung ist das Finanzamt Köln als Wohnsitzfinanzamt zuständig.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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