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Wirtschaftsprüferkammer

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist die berufsständische Organisation zur Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland. Nach § 57 WPO wahrt sie die beruflichen Belange ihrer Mitglieder und überwacht die Einhaltung ihrer Berufspflichten. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung zu Berufspflichten, die Ausübung des Rügerechts, die Führung des Berufsregisters und der Betrieb eines Systems zur Qualitätskontrolle. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die entsprechenden Berufsträger, Berufsgesellschaften und deren gesetzliche Vertreter. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 261)


Beispiel: Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird bei der Durchführung einer Abschlussprüfung auf mögliche Verstöße gegen berufliche Pflichten aufmerksam. Die Wirtschaftsprüferkammer kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls berufsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Außerdem führt sie das Berufsregister und überwacht die Qualitätskontrolle des Berufsstands.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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